Eszmeister

Eszmeister – Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Verbindlichkeit unserer Lieferbedingungen: Für Bestellungen, die uns erteilt werden, gelten nachstehende Lieferbedingungen. Mit unseren Vertretern oder anderen Angestellten unserer Firmen getroffene, abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Angaben in Katalogen und Prospekten: Die Ausführung der in unseren Katalogen und Prospekten abgebildeten Waren unterliegt laufenden Änderungen, entsprechend der Entwicklung der Technik, diese bleiben uns vorbehalten. Abbildungen und warenbeschreibende Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sind insoweit unverbindlich.
  3. Auftragsannahme, Storni, Retouren: Für alle durch unsere Reisevertreter aufgenommenen Bestellungen behalten wir uns die Annahme vor, allenfalls auch eines Teiles. Ein Storno uns ordnungsgemäß erteilter Bestellungen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Bestellgemäß gelieferte Waren werden von uns nicht zurückgenommen.
  4. Recht des Verkäufers auf Rücktritt: Wird uns nach Abschluß des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Käufer (Besteller) in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Preise: Unsere Verkaufspreise gelten ab unserem Werk Eggendorf, unverpackt. Wir behalten uns vor, Irrtümer in Preislisten, Angeboten, in durch unsere Vertreter aufgenommenen Bestellungen oder in Rechnungen unverzüglich nach Entdeckung richtigzustellen.
  6. Lieferzeit: Wir sind stets bemüht, uns erteilte Aufträge so rasch wie möglich zu erledigen. Ereignisse höherer Gewalt oder Verzug unserer Lieferwerke entbinden uns aber von den eingegangen Verpflichtungen und berechtigen uns, diese ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne dass der Besteller, falls nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, von der Verpflichtung zur späteren Abnahme entbunden ist.
  7. Versand: Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, versenden wir bei uns bestellte Waren nach unserer Wahl – per Post, Bahn oder Autotransport, unfrei, für Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir übernehmen die für den Versand notwendige Verpackung gegen Berechnung unserer Selbstkosten. Gebrauchte Verpackungsmaterialien (Kartons, Kisten, Verschläge und dergleichen) werden von uns nicht zurückgenommen.
  8. Gefahrenübergang: Wir liefern ab unserem Werk Eggendorf auf Gefahr des Käufers, der für ordnungsgemäße Obhut zu sorgen hat und mangels anderweitiger Vereinbarung verpflichtet ist, den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf seine Kosten vorzunehmen.
  9. Haftung für Mängel der Lieferung: Für Mängel an Lieferung haften wir in der Weise, dass von uns alle diejenigen Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach unserer Wahl neu geliefert werden, die bei Einschichtbetrieb innerhalb 6 Monaten, bei Mehrschichtbetrieb analog, ab dem Tage der Lieferung unbrauchbar werden. Die Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen und betreffende Teile auf Verlangen einzusenden. Voraussetzung der Haftung sind Materialfehler, fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Bei der Durchführung von Reparaturen und Installationen haften wir ausschließlich für die fachgemäße Ausführung unserer Arbeiten und die Brauchbarkeit der dabei von uns verwendeten Teile. Zur Vornahme alle uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzmaschinen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und auf Wunsch Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
    Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Ausbesserungs- oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Käufers erschwert wird. Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine gestellte, angemessene Nachfrist für die Beseitigung einer von ihm gelten gemachten Mängelrüge fruchtlos haben verstreichen lassen oder wenn die Ausbesserung oder die Beschaffung eines geeigneten Ersatzstückes unmöglich ist. Alle anderen Ansprüche des Käufers, insbesondere solche auf Schadenersatz, Verdienstentgang oder anderes sind ausgeschlossen. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, selbständig über Mängelrügen zu entscheiden.
  10. Montage: Auf Wunsch des Käufers übernehmen wir die Montage gelieferter Maschinen bzw. Einrichtungen. Hierzu bedarf es besonderer Vereinbarungen.
  11. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen mit unserer Firma erfolgen, innerhalb von 30 Tagen netto, ab Fakturendatum, zahlbar. Bei Überschreitungen mit uns vereinbarter Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den Sätzen der Großbanken in Anrechnung zu bringen. Der Abzug eines vereinbarten Kassaskontos ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass sämtliche übrigen Zahlungsverpflichtungen restlos erfüllt sind. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfülungsstatt, unter Berechnung der Einziehungs- und Diskontspesen. Begebung oder Prolongation gilt nicht nach Erfüllung. Die Zurückhaltung von Zahlungen an uns, wegen Gewährleistungsansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen, ist nicht statthaft.
  12. Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren, insbesondere Einrichtungen, aber auch Einzelteile, bleiben bis zur völligen Bezahlung bzw. Einlösung der von uns zahlungshalber angenommen Wechsel und Schecks unser Eigentum und dürfen weder veräußert noch verpfändet werden. Verstößt der Käufer gegen dieses Verbot, dann wird uns vorbehaltlich aller wie immer gearteten Schadensersatzansprüche ausdrücklich das Recht eingeräumt, von dem Dritten, an den der Käufer vertragswidrig weiterverkauft hat, den noch ausständigen Kaufpreis einzufordern. An allen von uns auf Kredit gelieferten Einrichtungen verpflichtet sich der Käufer, "Eigentum der Fa. ESZMEISTER GmbH" anzubringen und bis zur vollständigen Bezahlung zu belassen. Der Käufer anerkennt ausdrücklich, dass wir bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und die Rückstellung der gelieferten Sache beanspruchen können. Der Käufer muss jede Beeinträchtigung unseres Eigentums, insbesondere Pfändungsgefahr, aber auch Schäden jeder Art unverzüglich unserer Geschäftsleitung brieflich bekannt geben.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klage und Rückgabe der von uns gelieferten Ware, das sachlich zuständige Gericht in Wr. Neustadt.
    Für alle hier nicht geregelten Beziehungen zwischen dem Käufer und unserer Firma gelten die von der Wirtschaftskommission für Europa unter den Auspizien der Vereinten Nationen herausgegebenen Bedingungen 188 A.

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