Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Verbindlichkeit unserer Lieferbedingungen: Für
Bestellungen, die uns erteilt werden, gelten nachstehende Lieferbedingungen.
Mit unseren Vertretern oder anderen Angestellten unserer Firmen getroffene,
abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt worden sind.
- Angaben in Katalogen und Prospekten: Die
Ausführung
der in unseren Katalogen und Prospekten abgebildeten Waren unterliegt
laufenden Änderungen, entsprechend der Entwicklung der Technik,
diese bleiben uns vorbehalten. Abbildungen und warenbeschreibende Angaben
in unseren Katalogen und Prospekten sind insoweit unverbindlich.
- Auftragsannahme, Storni, Retouren: Für alle
durch unsere Reisevertreter aufgenommenen Bestellungen behalten wir
uns die Annahme vor, allenfalls auch eines Teiles. Ein Storno uns ordnungsgemäß erteilter
Bestellungen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis
möglich. Bestellgemäß gelieferte Waren werden von uns
nicht zurückgenommen.
- Recht des Verkäufers auf Rücktritt: Wird
uns nach Abschluß des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Käufer
(Besteller) in ungünstiger Vermögenslage befindet, können
wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
- Preise: Unsere Verkaufspreise gelten ab unserem
Werk Eggendorf, unverpackt. Wir behalten uns vor, Irrtümer in
Preislisten, Angeboten, in durch unsere Vertreter aufgenommenen Bestellungen
oder in Rechnungen unverzüglich nach Entdeckung richtigzustellen.
- Lieferzeit: Wir sind stets bemüht, uns erteilte
Aufträge so rasch wie möglich zu erledigen. Ereignisse höherer
Gewalt oder Verzug unserer Lieferwerke entbinden uns aber von den eingegangen
Verpflichtungen und berechtigen uns, diese ganz oder teilweise aufzuheben
oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne dass der Besteller, falls
nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen
wurden, von der Verpflichtung zur späteren Abnahme entbunden ist.
- Versand: Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden, versenden wir bei uns bestellte Waren nach unserer Wahl – per
Post, Bahn oder Autotransport, unfrei, für Rechnung und Gefahr
des Käufers. Wir übernehmen die für den Versand
notwendige Verpackung gegen Berechnung unserer Selbstkosten. Gebrauchte
Verpackungsmaterialien (Kartons, Kisten, Verschläge und dergleichen)
werden von uns nicht zurückgenommen.
- Gefahrenübergang: Wir liefern ab unserem Werk
Eggendorf auf Gefahr des Käufers, der für ordnungsgemäße
Obhut zu sorgen hat und mangels anderweitiger Vereinbarung verpflichtet
ist, den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf seine Kosten
vorzunehmen.
- Haftung für Mängel der Lieferung: Für
Mängel an Lieferung haften wir in der Weise, dass von uns alle
diejenigen Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach unserer Wahl
neu geliefert werden, die bei Einschichtbetrieb innerhalb 6 Monaten,
bei Mehrschichtbetrieb analog, ab dem Tage der Lieferung unbrauchbar
werden. Die Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen und betreffende
Teile auf Verlangen einzusenden. Voraussetzung der Haftung sind Materialfehler,
fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Bei der Durchführung
von Reparaturen und Installationen hatten wir ausschließlich
für die fachgemäße Ausführung unserer Arbeiten
und die Brauchbarkeit der dabei von uns verwendeten Teile. Zur Vornahme
alle uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung
von Ersatzteilen oder Ersatzmaschinen hat uns der Besteller die erforderliche
Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und auf Wunsch
Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Ausbesserungs- oder Ersatzleistung
durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Käufers erschwert
wird. Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine gestellte,
angemessene Nachfrist für die Beseitigung einer von ihm gelten gemachten
Mängelrüge fruchtlos haben verstreichen lassen oder wenn die
Ausbesserung oder die Beschaffung eines geeigneten Ersatzstückes
unmöglich ist. Alle anderen Ansprüche des Käufers, insbesondere
solche auf Schadenersatz, Verdienstentgang oder anderes sind ausgeschlossen.
Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange
der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Unsere
Vertreter sind nicht berechtigt, selbständig über Mängelrügen
zu entscheiden.
- Montage: Auf Wunsch des Käufers übernehmen
wir die Montage gelieferter Maschinen bzw. Einrichtungen. Hierzu bedarf
es besonderer Vereinbarungen.
- Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind soweit
keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen mit unserer Firma
erfolgen, innerhalb von 30 Tagen netto, ab Fakturendatum, zahlbar.
Bei Überschreitungen mit uns vereinbarter Zahlungsziele sind wir
berechtigt, Verzugszinsen nach den Sätzen der Großbanken
in Anrechnung zu bringen. Der Abzug eines vereinbarten Kassaskontos
ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass sämtliche übrigen
Zahlungsverpflichtungen restlos erfüllt sind. Zahlungsanweisungen,
Schecks oder Wechsel übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung
und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfülungsstatt, unter Berechnung
der Einziehungs- und Diskontspesen. Begebung oder Prolongation gilt
nicht nach Erfüllung. Die Zurückhaltung von Zahlungen an
uns, wegen Gewährleistungsansprüchen oder von uns nicht anerkannten
Gegenforderungen, ist nicht statthaft.
- Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren,
insbesondere Einrichtungen, aber auch Einzeklteile, bleiben bis zur
völligen Bezahlung bzw. Einlösung der von uns zahlungshalber
angenommen Wechsel und Schecks unser Eigentum und dürfen weder
veräußert noch gepfändet werden. Verstößt
der Käufer gegen dieses Verbot, dann wird uns vorbehaltlich aller
wie immer gearteten noch ausständigen Kaufpreis einzufordern.
An allen von uns auf Kredit gelieferten Einrichtungen verpflichtet
sich der Käufer, „Eigentum der Fa. ESZMEISTER GmbH“ anzubringen
und bis zur vollständigen Bezahlung zu belassen. Der Käufer
anerkennt ausdrücklich, dass wir bei Zahlungsverzug vom Vertrag
zurücktreten und die Rückstellung der gelieferten Sache beanspruchen
können. Der Käufer muss jede Beeinträchtigung unseres
Eigentums, insbesondere Pfändungsgefahr, aber auch Schäden
jeder Art unverzüglich unserer Geschäftsleitung brieflich
bekannt zu geben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung, auch für Klage und Rückgabe
der von uns gelieferten Ware, das sachlich zuständige Gericht
in Wr. Neustadt.
Für alle hier nicht geregelten Beziehungen zwischen dem Käufer
und unserer Firma gelten die von der Wirtschaftskommission für Europa
unter den Auspizien der Vereinten Nationen herausgegebenen Bedingungen
188 A.
Eszmeister
GmbH |